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Tätigkeitsschwerpunkte – Verkehrsrecht

Was versteht man unter Verkehrsrecht?

Der Alltag im Straßenverkehr stellt verschiedenste Anforderungen an den Autofahrer oder sonstigen Verkehrsteilnehmer und kann vielfältige Fragen und Probleme aufwerfen. Ob es um wichtige Verkehrsvorschriften geht, die es zu beachten gilt, ob Sie Fragen zu aktuellen Gesetzesänderungen im Straßenverkehrsrecht oder allgemein zum Verhalten im Straßenverkehr haben – wir geben Ihnen nützliche Tipps und helfen Ihnen in rechtlichen Fragen weiter.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Schwerpunkte auf, mit denen wir uns regelmäßig im verkehrsrechtlichen Bereich beschäftigen: + Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall im In- und Ausland

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Telefonieren am Steuer, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstoß, Fahrzeugmängel, Betriebserlaubnis, Alkohol oder andere Rauschmittel)
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Körperverletzung, Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit)
  • sowie Beratung und Vertretung im Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Beseitigung von Eignungsmängeln ohne MPU, Fahrtenbuch, behördliches Abschleppen)

 

Autofahrer sitzt neben kaputtem Auto nach Unfall
Verkehrsrecht - Wir sind für Sie da

Abschließend zeigen wir Ihnen Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall auf und welche Schadenpositionen zu erstatten sind:
Was den Ersatz für das Fahrzeug selbst angeht, so kommt es für die Schadensregulierung zunächst darauf an, wie der eingetretene Schaden wirtschaftlich zu bemessen ist. Regelmäßig können Sie zur Ermittlung der unterschiedlichen Fahrzeugwerte – Widerbeschaffungswert, Restwert, Minderwert – auf das Fachwissen eines Kfz-Sachverständigen zurückgreifen, dessen Kosten zu erstatten sind, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

Ferner können Sie eine Kostenpauschale in Höhe zwischen 20 € und 30 € erstattet verlangen, die Ihre Kosten, wie Telefonate, Fahrtkosten oder Porto pauschal ersetzen soll.

Auch Abschleppkosten oder Anmelde- oder Abmeldekosten sind erstattungsfähig.

Obendrein steht Ihnen auch ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn Sie sich bei dem Unfall verletzt haben sollten.

Schließlich sind Ihnen auch die anfallenden Anwaltskosten zu erstatten.

Als Geschädigter unterliegen Sie aber der sog. Schadensminderungspflicht, d.h. Sie müssen dafür sorgen, dass der bereits eingetretene Schaden nicht unnötig groß wird. Aus diesem Grund ist teilweise Vorsicht geboten, sodass es sich immer für Sie lohnt, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum

Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht usw.