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Tätigkeitsschwerpunkte – Strafrecht

Was versteht man darunter?

Durch das Strafrecht wird von Seiten des Staates der Schutz rechtlich geschützter Interessen einzelner Menschen gewährleistet, indem auf menschliches Verhalten eingewirkt wird. Die Strafnormen des Strafgesetzbuches sollen die Menschen von Handlungen abhalten, die die Interessen und Rechte einzelner Menschen schädigen und die Menschen zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmen.

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum Strafrecht und dessen Nebengebieten haben. Wir übernehmen sowohl die Verteidigung von Personen als auch die Vertre-tung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren. Daneben übernehmen wir die Interessenvertretung geschädigter Opfer und sorgen für eine zielgerichtete Schadenwiedergutmachung.

Oftmals kann es sinnvoll sein einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuzuziehen, auch bei den weniger gravierenden Delikten, wie Diebstahl oder einfacher Körperverletzung. Denn gerade im Massengeschäft kann es den bearbeitenden Stellen in ers-ter Linie auf die schnelle Erledigung der Akte ankommen. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts und die Geltendmachung und Durchsetzung auch der Gegenargumente, hierfür stehen wir an Ihrer Seite.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht

Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Schwerpunkte auf, mit denen wir uns im strafrechtlichen Bereich beschäftigen:

  • Jugendstrafrecht
  • Bagatelldelikte (wie z.B. Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung)
  • „Stalking“
  • Betrug und Urkundenfälschung
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Verkehrsdelikte
  • Gewaltdelikte
  • Strafvollzug
  • Nebenklagevertretung für das Opfer einer Straftat

Abschließend von unserer Seite noch einige Hinweise in Fälle, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat wurden:
Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen regelmäßig gegen den oder die Täter materielle Schadensersatz- und immaterielle Schmerzensgeldansprüche zu. Diese sind zivilrechtlich durchzusetzen.

Ihre Interessenwahrnehmung ist aber unter gewissen Voraussetzungen auch unmittelbar im Strafverfahren als Nebenkläger möglich. Hier haben Sie selbst neben dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Einflussmöglichkeiten auf den Strafprozess und auf die Verurteilung des Schadenverursachers.

Daneben stehen Ihnen möglicherweise gegenüber Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte Ausgleichsansprüche zu.

Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum

Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht usw.