Tätigkeitsschwerpunkte – Familienrecht
Was versteht man darunter?
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Der Bereich des Familienrechts ist sehr vielseitig, so dass sich in der Praxis jeder Fall als sehr individuell darstellt und sich nicht einfach nach einem bestimmten Muster lösen lässt.
Wir beraten Sie daher umfassend im gesamten weiten Feld des Familienrechts.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Schwerpunkte auf, mit denen wir uns im familienrechtlichen Bereich u.a. beschäftigen:
- Eherecht
- Scheidungsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Hausrat/Wohnung
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- die nichteheliche Lebensgemeinschaft
- die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Feststellung der Vaterschaft
- die Vaterschaftsanfechtung
- die Adoption
- die Betreuung
- die Pflegschaft
Abschließend möchten wir Ihnen noch zeigen, wie Sie eine schnelle Scheidung erreichen können:
Der Wunsch nach einer schnellen Scheidung ist nicht selten Gegenstand der Erstberatung aus Anlass der Trennung von Eheleuten.
Zunächst muss das Trennungsjahr abgewartet werden, ehe ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Leben die Eheleute bereits seit ungefähr zehn Monaten getrennt, begegnet der Scheidungsantrag bei den meisten Familiengerichten aber keinen Bedenken, so dass er zu diesem Zeitpunkt bereits eingereicht werden kann.
Ein Getrenntleben kann dabei ebenso innerhalb der Ehewohnung erfolgen, solange und soweit die Ehegatten getrennt schlafen, sich nicht mehr versorgen und gemeinsame Unternehmungen unterbleiben, als auch dadurch, dass einer der Beteiligten auszieht oder aber die Ehewohnung vollständig aufgelöst wird. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird für die Eheleute automatisch der Versorgungsausgleich mit geregelt, dass heißt der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.
Da die Auskünfte bei den Rentenversicherungen seitens des Familiengerichts eingeholt werden und die Praxis gezeigt hat, dass Verzögerungen häufig im Rahmen dieses Verfahrens auftreten, kann es hilfreich sein, dass die Eheleute bereits im Trennungsjahr ihre Rentenkonten beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen, um das Scheidungsverfahren auch so zu beschleunigen.
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht usw.
© 2018 Kreativ-PC Menden