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Im Jahr 2001 absolvierte ich mein Abitur, das mir dann auch den Weg zu meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum ermöglichte, welches ich im Wintersemester 2001 begonnen habe.

Nach erfolgreichem Abschluss des 1. Staatsexamens im Jahr 2007 schloss sich das Rechtsreferendariat an, welches ich am Landgericht Hagen durchlaufen habe.

Im Februar 2010 habe ich mein 2. Staatsexamen absolviert und bin seitdem als Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Rüschenbaum tätig.

Die Anwaltskanzlei Rüschenbaum begleitet mich schon von Beginn an, da ich schon als Praktikantin und später als Aushilfe in der Partnerschaft Dr. Keil und Schulte-Filthaut seit dem Jahr 2005 ununterbrochen tätig war und dann mit Rechtsanwalt Rüschenbaum in dessen Selbständigkeit wechselte.

Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum

Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht usw.